Bußwerkzeuge – Zusammenfassung

Wir können festhalten:

– Bußgewänder, insbesondere Bußhemden, konnten am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit zunehmend durch etwa handbreite Bußgürtel und Bußriemen ersetzt werden.
– Diese Bußgürtel wurden um die Lenden, häufiger um die Arme oder um ein Bein angelegt.
– Sie wurden, wie die ausgeführten historischen Belege zeigen, von Männern und Frauen getragen, vorwiegend von Klerikern (bes. von Mönchen), aber auch von Laien.
– Ein wesentlicher Aspekt der Bußübungen war die mortificatio, die Abtötung sinnlicher Triebe.
– Bußgürtel sollten, ebenso wie die Bußhemden, nicht zur Schau gestellt, im Verborgenen benutzt werden, also unter dem Obergewand: sei es direkt auf der Haut oder über einem Untergewand/Hemd.
– Sie konnten mit Stacheln ausgestattet sein, sollten auf jeden Fall Schmerz verursachen, aber keinen dauerhaften Schaden zufügen und die Ausübung der täglichen Pflichten nicht unmöglich machen.
– Das Vorkommen in Gräbern steht mit dem Brauch der Kranken- und Sterbendenbuße in Einklang; es wäre sogar schwer verständlich, wenn man den Toten das Bußwerkzeug nicht belassen hätte.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Bußriten Kranker und Sterbender

Diesen um Buße Nachsuchenden wird, bis in das MA hinein, das Cilicium aus praktischen Gründen nicht übergezogen, sondern überreicht. Zugleich wird es üblich, den kranken Poenitenten in der Kirche auf ein Cilicium zu legen und mit Asche zu bestreuen. Hierdurch verbindet sich der Bußritus mit einer von einer Anzahl Heiliger berichteten Sterbesitte.

So starb Hilarius in der ‚tunica cilicina‘. Josaphat bestattete seinen Vater anstatt mit Königsgewändern ‚in poenitentiae vestimentis‘, also in einem Cilicium. Der von Häretikern tödlich verletzte Bischof von Tournay, Eleutherius (Anf. 6. Jh.), läßt sich als Sterbebett eine Ziegenhaarmatte (stratus cilicinus) hinbreiten. Auf Grund solcher Vorbilder bestimmt die Regel des Klosters Farfa v. J. 1009 generell, dass Sterbende auf ein mit Asche bestreutes Cilicium zu legen sind; denn der Sohn eines Christen darf nur ‚in cinere et cilicio‘ sterben, wie wir es schon an vielen Beispielen von Heiligen erlebt haben.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Ignatius von Loyola zu Bußwerkzeugen

Die hier beschriebenen Bußübungen decken sich weitestgehend mit den von Ignatius von Loyola verfassten „Geistlichen Übungen“ (Ignatius von Loyola, Geistliche Übungen. Nach der Übersetzung von Alfred Feder neu hrsg. von Emmerich Reitz v. Frentz, Freiburg), den zusätzlichen äußeren Bußübungen, die sich auf die Nahrungsaufnahme und auf die Weise des Schlafens erstrecken und nicht zuletzt auf die Kasteiung des Fleisches – indem man ihm nämlich empfindlichen Schmerz bereitet; diesen bringt man ihm bei, indem man Bußhemden oder Stricke oder eiserne Stangen am Leibe trägt und wenn man sich geißelt oder verwundet und andere Arten von Strengheiten übt. Die zuträglichste und sicherste dieser Art von Buße scheint aber darin zu bestehen, dass der Schmerz im Fleisch gefühlt werde und nicht in das Gebein eindringe, so dass er wehe tut, aber keine Erkrankung verursacht.

Darum dünkt es angemessener, sich mit dünnen Stricken zu geißeln, die außen Schmerz bereiten, als auf andere Weise, die innerlich eine erhebliche Erkrankung verursacht.

Die äußeren Bußübungen werden hauptsächlich zu einem dreifachen Zweck verrichtet:
erstens zur Genugtuung für die früheren Sünden;
zweitens, um sich selbst zu überwinden, damit nämlich die Sinnlichkeit der Vernunft gehorche und alle niederen Teile den höheren mehr unterworfen seien;
drittens, um irgendeine Gnade oder eine Gabe, die erwünscht oder ersehnt, zu suchen und zu erhalten, wie z. B. wenn man wünscht, eine innige Reue über seine Sünden zu empfinden oder die Gnade reichlicher Tränen über sie oder über die Peinen und Schmerzen, die Christus, unser Herr, während seines Leidens erduldete, zu erhalten oder die Lösung irgendeines Zweifels, in dem man sich befindet, zu erlangen.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Motive für das Tragen von Bußwerkzeugen

Ein Hauptmotiv für das Anlegen des Bußgewandes, insbesondere des Bußgürtels ist die mortificatio (Kirchen-Lexikon 1, Auszügen):

Abtödtung als Act (Werk der Abtödtung), ist jede auf Schwächung der sinnlichen Triebe gerichtete Handlung oder Entsagung, als Tugend die im steten Kampfe mit der unordentlichen Begierlichkeit erworbene Beherrschung des niedern, sinnlichen Theiles der menschlichen Natur durch den höhern geistigen Willen.

Die Pflicht der Abtödtung, schon der Vernunft einleuchtend, weil ein menschenwürdiges Leben ohne Regelung und Beherrschung der sinnlichen Triebe unmöglich ist, ergibt sich für den Christen noch insbesondere aus seiner Berufung zum Leben der Gnade, aus dem ihm zur Nachahmung vorgestellten Beispiele des abgetödteten Lebens unseres Erlösers, aus der Vorschrift des Evangeliums (2Cor. 4,10. Hebr. 12,1-4. Luc. 9,23).

Dem Sünder dient sie als Mittel der Buße und Genugthuung, um die aus der Begierlichkeit entsprungene Sünde an der Begierlichkeit zu strafen und die als Wirkung und Folge aus der Sünde hervorgegangene Mehrung der unordentlichen Lust zu beseitigen; dem Gerechten als Mittel zum Fortschritt im Guten, da man nach den Worten des hl. Hieronymus nur so weit fortschreitet in der Tugend, als man sich selbst (d. h. seiner sinnlichen Natur) Gewalt anthut.

Um den Leib willfähriger zu machen, sich der Herrschaft des Geistes und der göttlichen Gnade und Liebe zu unterwerfen, werden mit großem Nutzen bei sehr vielen Seelen auch Fastenübungen, körperliche Bußwerke und Nachtwachen Anwendung finden, aber nur bei Befolgung nachstehender Regeln:

1. Sie sind nicht anders als unter vollster Unterwerfung unter den Gehorsam zu gestatten und dürfen nie dem eigenen Gutdünken überlassen werden. –
2. Es ist sorgfältig zu wachen, dass durch dieselben die Demuth und Bußfertigkeit des Herzens, nie aber die geistige Eitelkeit und Selbstgefälligkeit Nahrung gewinnen. –
3. Sie sind deßhalb in der Regel nicht zu erlauben, so lange die Seele nicht alles Ernstes daran geht, die unumgänglich nöthige Abtödtung der Rechthaberei und des Eigensinnes, der Zornmüthigkeit und des Neides und der Geschwätzigkeit auf sich zu nehmen. –
4. In Auflegung und Gestattung solcher äußerer Strengheiten ist stets Rücksicht zu nehmen sowohl auf die äußeren Verhältnisse, wie auf den moralischen Zustand der Person, denn nicht Alles ist Allen möglich, nicht Allen ist Alles nützlich. –
5. Die einmal übernommene Bußübung soll beharrlich beibehalten und nicht ohne genügenden Grund abgeändert oder aufgegeben werden. –
6. Um aber dieses zu ermöglichen, sowie zur Erprobung, ob der Anfänger Werke der Buße nicht bloß im ersten unklugen Eifer verlange, um sie nach kurzer Zeit wieder zu unterlassen, ist es zu rathen, dass man anfänglich nur Geringes auflege oder erlaube, und erst allmählich zu Schwererem fortschreite. –
7. Je weniger ein Bußwerk den Charakter des Außerordentlichen und Sonderlichen an sich trägt, je mehr es im Verborgenen und unbemerkt von Anderen vorgenommen werden kann, desto mehr empfiehlt es sich.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Cilicium und Bußgürtel aus Draht

In der 3. Auflage des Kirchenlexikons heißt es 1848:

In neuerer Zeit bezeichnet man mit dem Worte Cilicium vielfach aus dickem Draht geflochtene, etwa handbreite Bußgürtel, die mit nach innen gekehrten Spitzen auf bloßem Leibe getragen werden. Diese werden seltener um die Lenden (Stachelgürtel), häufiger um die Arme (Stachelarmbänder) oder um das Bein gelegt. Nach Benedict XIV. sind sie erst seit Beginn des 16. Jahrhunderts in Gebrauch, doch scheint der eiserne stachlige Gürtel, den der hl. Jacobus von Marchia (gest. 1479) trug, schon dieser Art gewesen zu sein. Der in Rede stehende Drahtgürtel hat in neuerer Zeit die alten Cilicien vielfach verdrängt und wird in einzelnen Gegenden auch häufig von Laien angewandt, besonders von den in der Welt lebenden Mitgliedern der dritten Orden des hl. Franciscus und des hl. Dominicus.

Von ärztlicher Seite wurde gegen das Tragen der Cilicien, sowohl der alten wie der neuern, nicht selten Einspruch erhoben, …].

Freilich, was einzelne Heilige aus besonderem Antriebe des Heiligen Geistes gethan, darf nicht Regel für die Menge werden, und es ist nicht zu bezweifeln, dass der indiscrete Gebrauch solcher Bußinstrumente nachtheilig auf die Gesundheit wirkt; aber eben deßhalb unterliegt die Anwendung derselben in Klöstern der steten Controle der Obern, und Laien sollen sich derselben nur mit Erlaubniß und nach Anweisung eines klugen und erfahrenen Beichtvaters bedienen.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Aus Haaren geflochten: Cilicium, Bußgürtel

Kurze Erwähnung des Ciliciums in der 1. Auflage des Kirchenlexikons von 1848:

Bußgürtel, ein aus Haaren geflochtenes oder aus Draht gefertigtes Mortificationswerkzeug, das gewöhnlich um die Lenden getragen wird, um durch den dadurch verursachten Schmerz den Sieg über die Sinnlichkeit zu erleichtern und dem Träger die Gelegenheit einer empfindlichen Bußübung zu geben.

Man täuscht sich sehr, wenn man glaubt, dass dergleichen Mittel dem christlichen Alterthume fremd gewesen seien. Die erste Spur der Existenz des Ciliciums findet sich schon in den Worten der hl. Schrift: „ego autem, cum mihi molesti essent, induebarcilicio“ (Ps. 35,13). Die größte Rolle aber spielte das Cilicium im Mittelalter, welches die Pflicht strenger Buße für die begangenen Sünden ernster nahm, als unsere verweichlichte Zeit. Damals war es nichts Seltenes, dass Könige und Königinnen unter fürstlichem Prachtgewande den Bußgürtel verbargen. Jetzt ist er wohl nur mehr in religiösen Orden und in ganz katholischen Ländern bekannt, wenn auch die meisten ascetischen Schriftsteller von ihm sprechen. …

Dass übrigens bei der Anwendung eines solchen Bußmittels mit großer Discretion zu verfahren sei und dass es nicht Jedermann angerathen werden könne, versteht sich von selbst.

Nichtsdestoweniger bleibt die Wahrheit stehen, dass das Cilicium mit so vielen anderen Beweisen christlicher Bußfertigkeit aus dem schöpferischen Worte des Apostels Paulus „castigo corpus meum et in servitutem redigo“ (1. Kor. 9, 27) hervorgewachsen ist.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Cilicium – Bußgewand

Das Cilicium [war] ursprünglich ein rauhes Bußgewand von einfachem Schnitte, Anfangs aus Ziegenhaaren, später auch aus Kamel- oder Pferdehaaren gefertigt. Es wurde unter den Oberkleidern auf bloßem Leibe getragen und führte den Namen Cilicium, weil das dazu dienende Zeug zuerst in Cilicien angefertigt wurde. Der Gebrauch härener Bußgewänder ist uralt. Der hebräische und griechische Text der heiligen Schrift bezeichnen sie regelmäßig mit dem Namen Sack, während die Vulgata bei Uebersetzung der betreffenden Stellen bald von Sack, bald von Cilicium redet.

Beide Ausdrücke, Sack und Cilicium, bezeichnen nun allerdings häufig bloß ein härenes Oberkleid, das bei besondern Anlässen zum Zeichen der Trauer oder Buße übergeworfen wurde (Gen. 37,34), nicht selten aber auch (so 3Kön 21,27; 4Kön. 5,60; Judith 8,6; Job 16,16) ein solches Unterkleid, das man unter den Oberkleidern verborgen trug, und das sich seiner Form und Bestimmung nach von dem spätem Cilicium der christlichen Büßer nicht unterschied.

In der christlichen Zeit, besonders seit der Mitte des dritten Jahrhunderts, hat sich der Sprachgebrauch ziemlich allgemein dahin fixiert, dass man das Wort Cilicium nur mehr für das auf bloßem Leibe zu tragende härene Bußkleid anwandte. Die ersten Einsiedler und Mönche bedienten sich häufig nach dem Beispiele und dem Vorgange des hl. Johannes des Täufers (Mat 3,4) eines bis auf die Füße reichenden Ciliciums als Hauptkleides und trugen es auf bloßem Leibe, aber für Jedermann sichtbar. […]

Doch erhielt sich dieser Gebrauch nicht lange, denn, wie Cassian bemerkt, mißbilligten ihn die Väter seiner Zeit allgemein, theils weil das Cilicium, in dieser Weise getragen, leicht Anlaß zu eitler Ueberhebung bieten konnte, theils auch, weil es zu den bei den Mönchen üblichen Handarbeiten untauglich und ungeschickt machte.

Deßhalb wurde es von da an Sitte, dasselbe nur mehr kurz und unter den übrigen Kleidern verborgen zu tragen; –cilicium infra lebitonem indutus divinam implorabat opem-, heißt es schon im Leben des hl. Theodorus, des Schülers des hl. Pachomius. Gewöhnlich hatte es die Gestalt eines engen, meist ärmellosen, kürzern oder längern Hemdes, daher das härene Bußhemd genannt; bisweilen begnügte man sich auch mit einem breiten härenen, zumeist aus Pferdehaaren geflochtenen Gürtel. So besaß der hl. Ludwig, König von Frankreich, außer dem härenen Bußhemd noch drei oder vier derartige Gürtel.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Bußwerkzeuge in Vorchristlicher Zeit

Frühe Hinweise auf Trauer- und/oder Bußübungen, auf welchen christliche Bußgepflogenheiten und -Ordnungen fußen, finden sich im Alten Testament (Genesis 37): Nachdem Jakob von seinen Söhnen vorgetäuscht worden war, dass ihr Bruder Joseph von einem Raubtier verschlungen worden sei, zerriss er seine Kleider, legte sich ein cilicium (einen Sack oder eine Decke) um seine Hüften und beweinte den Sohn lange Zeit (in der Übersetzung der Vulgata): … bestia devorabit Joseph, cissisque vestibus indutus est cilicio lugens adfilium multo tempore.

Für die Buße in „Sack und Asche“ (in cilicio/in sacco et in cinere) gibt es im AT, aber auch im NT mit Hinweisen auf vorchristliche Zeit, mehrere Belege, z. B. Daniel 9,3, Jesaja 58,5, Matthäus 11,21. Dabei fällt auf, dass der Name der Textilie wechselt. Die aus dem Griechischen übernommene Bezeichnung cilicium benennt zunächst ein besonders rauhes, strapazierfähiges Gewebe aus dem Haar in Kilikien (im heutigen Taurusgebirge) beheimateter Ziegen, das in der Antike vor allem für Decken, Teppiche und Zelte verwendet worden ist. Die Bedeutung des Ciliciums als Teil der Bekleidung in vorchristlicher Zeit beschreibt und erläutert das von Wetzer u. Welte herausgegebene Kirchenlexikon.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Von christlichen Bußwerkzeugen

Bei Ausgrabungen (1979-1989) im ehemaligen Augustinerstift auf der Herreninsel im Chiemsee wurden im abgebrochenen Chorbereich der profanierten Kirche im Grab des Propstes Arsenius Ulrich (+1653) ungewöhnliche Beigaben entdeckt:

An den Oberarmen waren Lederriemen angelegt, die mit einem Verschlussblech geschlossen waren. Beide Riemen waren auf der Innenseite zusätzlich mit einem weiteren Blech ausgestattet, das in dichten Reihen so perforiert war, dass die Metallspitzen der Lochränder nach innen, zum Arm hin gerichtet waren.

Eine Auswertung zeitgenössischer Dokumente führt zur Deutung, dass es sich um Bußriemen handelt, die der Abtötung dienen sollten. Die ursprünglichen Bußgürtel, die auf biblische Zeugnisse zurückgehen, wurden beim Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit zunehmend durch kleinere Abtötungsriemen um Arme oder Beine ersetzt, die weniger behinderten und sich besser verbergen ließen.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Über die Abtötung

„Die Abtötungen dienen uns als Sühne für unsere Schuld in diesem Leben. Derjenige, der Gott beleidigt hat, muss, selbst wenn seine Schuld vergeben ist, immer noch die zeitliche Strafe erfüllen, und wenn er sie in diesem Leben nicht erfüllt, wird er es im Fegefeuer tun müssen, wo die Strafen viel größer sein werden.“

(Heiliger Alfons Maria de Ligurio)

Ich weiß, wo du wohnst:
wo der Thron Satans ist …
Tue Buße …

Tue gleicherweise Buße;
wo aber nicht, so werde ich schnell über dich kommen,
und werde mit ihnen kämpfen mit dem Schwerte meines Mundes.

Und dem Engel der Gemeinde zu Thyatira schreibe:
Dies spricht der Sohn Gottes, der Augen hat wie Feuerflammen,
und dessen Füße wie Glüherz sind:
Ich kenne deine Werke und deinen Glauben,
und deine Liebe, und deine Dienstleistung, und deine Geduld,
und dass deine letzten Werke mehr sind als die ersten.
Aber ich habe etwas Weniges wider dich:
dass du dem Weibe Jezabel, die sich selbst
für eine Prophetin ausgibt, gestattest zu lehren
und meine Knechte zu verführen,
Unzucht zu treiben und von Götzenopfern zu essen.
Ich habe ihr Frist gegeben, dass sie Buße tue;
aber sie will sich nicht bekehren von ihrer Unzucht.
Siehe, ich werde sie auf das Krankenbett werfen,
und die mit ihr ehebrechen, werden in sehr großer Drangsal sein,
wenn sie sich nicht bekehren von ihren Werken.
Und ihre Kinder werde ich durch Todesgericht töten,
alle Gemeinden sollen erkennen,
dass ich es bin, der Herzen und Nieren erforscht,
und ich werde einem jeden von euch
nach seinen Werken vergelten.
Euch aber sage ich, den übrigen in Thyatira,
allen, die nicht an dieser Lehre halten
und die Tiefen des Satans, wie sie sagen,
nicht erkannt haben:
Euch werde ich keine andere Last auferlegen;
jedoch was ihr habt, das bewahret,
bis ich komme.

(Offb 2, 13, 16, 18-25)

Giovanni Gasparro: Autoritratto allo specchio rotto – Selbstporträt im zerbrochenen Spiegel, 2009 Rom, Privatsammlung

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