Kreuzweg mit der hl. Eustochia Calafato

Im Jahr 1449 konnte Smeralda Calafato als noch nicht Sechzehnjährige in das Klarissenkloster Santa Maria di Basicò in Messina eintreten und erhielt dort den Namen Eustochia, benannt nach einer Schülerin des hl. Hieronymus. Sie starb in ihrem einundfünfzigsten Lebensjahr am 20. Januar 1485. Papst Johannes Paul II. erhob sie in den Chor der Heiligen am 11. Juni 1988.

Eustochia verstand sich als Braut des Gekreuzigten.

„Ich bin mit Christus gekreuzigt worden; nicht mehr ich lebe, sondern Christus lebt in mir. Soweit ich aber jetzt noch in dieser Welt lebe, lebe ich im Glauben an den Sohn Gottes, der mich geliebt und sich für mich hingegeben hat (Gal 2,19-20).“

„Zur Nachtstunde, nachdem sie sich in der Danksagung so hingestreckt gemüht hatte, erhob sie sich und blieb kniend vor dem Allerheiligsten. Sie hielt sich der Reihe nach die ganze Passion vor Augen, so als hätte sie in jener Zeit gelebt.“

„So begann Eustochia ein Buch über die Passion zu schreiben als sie Vikarin war. Sie verließ die Zelle nur, um zum Chorgebet und zu Tisch zu gehen, weil sie die Gemeinschaft liebte. Da sie dieses Buch zu schreiben hatte, wollte sie in der Stille bleiben. Während sie schrieb, konnte sie manchmal aufgrund der vielen Tränen nicht weiterkommen. So war es nötig, dass sie hinausging um sich zu erholen. Mit großer Mühe vollendete sie das Buch.“

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KREUZWEG MIT DER HL. EUSTOCHIA

Bußgebete für die Fastenzeit mit …

… dem hl. Andreas von Kreta und der hl. Maria von Ägypten

Zweimal in der Fastenzeit beten die byzantinischen Christen den großen Bußkanon des heiligen Andreas von Kreta: – in mehreren Teilen am Aschermittwoch und den folgenden Tagen; sowie als Ganzes am Donnerstag vor dem 5. Sonntag der Fastenzeit. – Auch Katholiken stünde es gut zu Gesicht, dieses Bußgebet zu verrichten. Es führt die gläubigen Beter zurück auf den Grund ihrer von der Erbsünde so stark geprägten menschlichen Schwachheit. Die Sünde ist Bestandteil des Lebens, die sie ohne Erkenntnis, ohne Bekenntnis und Reue, aber auch ohne die Barmherzigkeit Gottes nicht überwinden können. Die ungeordneten Leidenschaften und Begierden müssen überwunden werden. Christus liebt das reine Herz; der Sünder muß sich bekehren, er muß umkehren. Die Ostkirche bietet den Gläubigen großartige Möglichkeiten dazu. Mehr als in der lateinischen Kirche wird das Fasten und die Buße hervorgehoben und praktiziert. Und immer gehören neben langen Gebeten weitere äußere Zeichen dazu, die den ganzen Menschen fordern. Es ist ja nicht nur der Geist, der sich bekehren soll, sondern auch der Leib, der das Werkzeug des Menschen ist. So wird auch der Leib, etwa durch vielfache Niederwerfungen und durch Bekreuzigungen mit hinein-genommen in die Gebetsformen und Liturgien der Ostkirche. – Mit diesem „Buß- und Reuelied“ des heiligen Andreas können Christen aller Konfessionen getrost sich dem Herrn hingeben und mit Ihm hinausgehen auf die Straßen Jerusalems, um mit Ihm den Berg Golgotha zu besteigen. Christus ist der Retter und Erlöser.

Der Große Kanon
des heiligen Andreas von Kreta

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Bußwerkzeuge – Zusammenfassung

Wir können festhalten:

– Bußgewänder, insbesondere Bußhemden, konnten am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit zunehmend durch etwa handbreite Bußgürtel und Bußriemen ersetzt werden.
– Diese Bußgürtel wurden um die Lenden, häufiger um die Arme oder um ein Bein angelegt.
– Sie wurden, wie die ausgeführten historischen Belege zeigen, von Männern und Frauen getragen, vorwiegend von Klerikern (bes. von Mönchen), aber auch von Laien.
– Ein wesentlicher Aspekt der Bußübungen war die mortificatio, die Abtötung sinnlicher Triebe.
– Bußgürtel sollten, ebenso wie die Bußhemden, nicht zur Schau gestellt, im Verborgenen benutzt werden, also unter dem Obergewand: sei es direkt auf der Haut oder über einem Untergewand/Hemd.
– Sie konnten mit Stacheln ausgestattet sein, sollten auf jeden Fall Schmerz verursachen, aber keinen dauerhaften Schaden zufügen und die Ausübung der täglichen Pflichten nicht unmöglich machen.
– Das Vorkommen in Gräbern steht mit dem Brauch der Kranken- und Sterbendenbuße in Einklang; es wäre sogar schwer verständlich, wenn man den Toten das Bußwerkzeug nicht belassen hätte.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Buße tun in Güte, Gerechtigkeit und Wahrheit.

Ahmet Gott nach als Seine vielgeliebten Kinder
und wandelt in der Liebe,
wie auch Christus uns geliebt und Sich für uns
als Opfergabe hingegeben hat,
Gott zum lieblichen Wohlgeruch.

Unzucht aber und jede Unreinigkeit oder Geiz
sollen unter euch nicht einmal genannt werden,
wie es sich für Heilige [Christen] ziemt;
ebensowenig Schamlosigkeit;
törichtes Gerede und Possen, die sich nicht schicken;
um so mehr aber Danksagung.
Denn das wisset wohl und merket:
Kein Unzüchtiger oder Unreiner oder Geiziger,
der ja nichts anderes ist als ein Götzendiener
(weil er materielle Dinge zu seinem Götzen macht),
hat Anteil am Reiche Christi und Gottes.

Laßt euch von niemand
mit nichtssagenden Worten verführen;
denn solcher Dinge wegen
kommt der Zorn Gottes über die Kinder des Ungehorsams.

Werdet also nicht ihre Genossen.

Ihr waret einst Finsternis,
nun aber seid ihr Licht im Herrn.

Wandelt als Kinder des Lichtes!

Die Frucht des Lichtes aber besteht in lauter
Güte, Gerechtigkeit und Wahrheit.

(Lesung am 3. Fastensonntag, Eph. 5,1-9)

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Bußriten Kranker und Sterbender

Diesen um Buße Nachsuchenden wird, bis in das MA hinein, das Cilicium aus praktischen Gründen nicht übergezogen, sondern überreicht. Zugleich wird es üblich, den kranken Poenitenten in der Kirche auf ein Cilicium zu legen und mit Asche zu bestreuen. Hierdurch verbindet sich der Bußritus mit einer von einer Anzahl Heiliger berichteten Sterbesitte.

So starb Hilarius in der ‚tunica cilicina‘. Josaphat bestattete seinen Vater anstatt mit Königsgewändern ‚in poenitentiae vestimentis‘, also in einem Cilicium. Der von Häretikern tödlich verletzte Bischof von Tournay, Eleutherius (Anf. 6. Jh.), läßt sich als Sterbebett eine Ziegenhaarmatte (stratus cilicinus) hinbreiten. Auf Grund solcher Vorbilder bestimmt die Regel des Klosters Farfa v. J. 1009 generell, dass Sterbende auf ein mit Asche bestreutes Cilicium zu legen sind; denn der Sohn eines Christen darf nur ‚in cinere et cilicio‘ sterben, wie wir es schon an vielen Beispielen von Heiligen erlebt haben.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Ignatius von Loyola zu Bußwerkzeugen

Die hier beschriebenen Bußübungen decken sich weitestgehend mit den von Ignatius von Loyola verfassten „Geistlichen Übungen“ (Ignatius von Loyola, Geistliche Übungen. Nach der Übersetzung von Alfred Feder neu hrsg. von Emmerich Reitz v. Frentz, Freiburg), den zusätzlichen äußeren Bußübungen, die sich auf die Nahrungsaufnahme und auf die Weise des Schlafens erstrecken und nicht zuletzt auf die Kasteiung des Fleisches – indem man ihm nämlich empfindlichen Schmerz bereitet; diesen bringt man ihm bei, indem man Bußhemden oder Stricke oder eiserne Stangen am Leibe trägt und wenn man sich geißelt oder verwundet und andere Arten von Strengheiten übt. Die zuträglichste und sicherste dieser Art von Buße scheint aber darin zu bestehen, dass der Schmerz im Fleisch gefühlt werde und nicht in das Gebein eindringe, so dass er wehe tut, aber keine Erkrankung verursacht.

Darum dünkt es angemessener, sich mit dünnen Stricken zu geißeln, die außen Schmerz bereiten, als auf andere Weise, die innerlich eine erhebliche Erkrankung verursacht.

Die äußeren Bußübungen werden hauptsächlich zu einem dreifachen Zweck verrichtet:
erstens zur Genugtuung für die früheren Sünden;
zweitens, um sich selbst zu überwinden, damit nämlich die Sinnlichkeit der Vernunft gehorche und alle niederen Teile den höheren mehr unterworfen seien;
drittens, um irgendeine Gnade oder eine Gabe, die erwünscht oder ersehnt, zu suchen und zu erhalten, wie z. B. wenn man wünscht, eine innige Reue über seine Sünden zu empfinden oder die Gnade reichlicher Tränen über sie oder über die Peinen und Schmerzen, die Christus, unser Herr, während seines Leidens erduldete, zu erhalten oder die Lösung irgendeines Zweifels, in dem man sich befindet, zu erlangen.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Motive für das Tragen von Bußwerkzeugen

Ein Hauptmotiv für das Anlegen des Bußgewandes, insbesondere des Bußgürtels ist die mortificatio (Kirchen-Lexikon 1, Auszügen):

Abtödtung als Act (Werk der Abtödtung), ist jede auf Schwächung der sinnlichen Triebe gerichtete Handlung oder Entsagung, als Tugend die im steten Kampfe mit der unordentlichen Begierlichkeit erworbene Beherrschung des niedern, sinnlichen Theiles der menschlichen Natur durch den höhern geistigen Willen.

Die Pflicht der Abtödtung, schon der Vernunft einleuchtend, weil ein menschenwürdiges Leben ohne Regelung und Beherrschung der sinnlichen Triebe unmöglich ist, ergibt sich für den Christen noch insbesondere aus seiner Berufung zum Leben der Gnade, aus dem ihm zur Nachahmung vorgestellten Beispiele des abgetödteten Lebens unseres Erlösers, aus der Vorschrift des Evangeliums (2Cor. 4,10. Hebr. 12,1-4. Luc. 9,23).

Dem Sünder dient sie als Mittel der Buße und Genugthuung, um die aus der Begierlichkeit entsprungene Sünde an der Begierlichkeit zu strafen und die als Wirkung und Folge aus der Sünde hervorgegangene Mehrung der unordentlichen Lust zu beseitigen; dem Gerechten als Mittel zum Fortschritt im Guten, da man nach den Worten des hl. Hieronymus nur so weit fortschreitet in der Tugend, als man sich selbst (d. h. seiner sinnlichen Natur) Gewalt anthut.

Um den Leib willfähriger zu machen, sich der Herrschaft des Geistes und der göttlichen Gnade und Liebe zu unterwerfen, werden mit großem Nutzen bei sehr vielen Seelen auch Fastenübungen, körperliche Bußwerke und Nachtwachen Anwendung finden, aber nur bei Befolgung nachstehender Regeln:

1. Sie sind nicht anders als unter vollster Unterwerfung unter den Gehorsam zu gestatten und dürfen nie dem eigenen Gutdünken überlassen werden. –
2. Es ist sorgfältig zu wachen, dass durch dieselben die Demuth und Bußfertigkeit des Herzens, nie aber die geistige Eitelkeit und Selbstgefälligkeit Nahrung gewinnen. –
3. Sie sind deßhalb in der Regel nicht zu erlauben, so lange die Seele nicht alles Ernstes daran geht, die unumgänglich nöthige Abtödtung der Rechthaberei und des Eigensinnes, der Zornmüthigkeit und des Neides und der Geschwätzigkeit auf sich zu nehmen. –
4. In Auflegung und Gestattung solcher äußerer Strengheiten ist stets Rücksicht zu nehmen sowohl auf die äußeren Verhältnisse, wie auf den moralischen Zustand der Person, denn nicht Alles ist Allen möglich, nicht Allen ist Alles nützlich. –
5. Die einmal übernommene Bußübung soll beharrlich beibehalten und nicht ohne genügenden Grund abgeändert oder aufgegeben werden. –
6. Um aber dieses zu ermöglichen, sowie zur Erprobung, ob der Anfänger Werke der Buße nicht bloß im ersten unklugen Eifer verlange, um sie nach kurzer Zeit wieder zu unterlassen, ist es zu rathen, dass man anfänglich nur Geringes auflege oder erlaube, und erst allmählich zu Schwererem fortschreite. –
7. Je weniger ein Bußwerk den Charakter des Außerordentlichen und Sonderlichen an sich trägt, je mehr es im Verborgenen und unbemerkt von Anderen vorgenommen werden kann, desto mehr empfiehlt es sich.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Cilicium und Bußgürtel aus Draht

In der 3. Auflage des Kirchenlexikons heißt es 1848:

In neuerer Zeit bezeichnet man mit dem Worte Cilicium vielfach aus dickem Draht geflochtene, etwa handbreite Bußgürtel, die mit nach innen gekehrten Spitzen auf bloßem Leibe getragen werden. Diese werden seltener um die Lenden (Stachelgürtel), häufiger um die Arme (Stachelarmbänder) oder um das Bein gelegt. Nach Benedict XIV. sind sie erst seit Beginn des 16. Jahrhunderts in Gebrauch, doch scheint der eiserne stachlige Gürtel, den der hl. Jacobus von Marchia (gest. 1479) trug, schon dieser Art gewesen zu sein. Der in Rede stehende Drahtgürtel hat in neuerer Zeit die alten Cilicien vielfach verdrängt und wird in einzelnen Gegenden auch häufig von Laien angewandt, besonders von den in der Welt lebenden Mitgliedern der dritten Orden des hl. Franciscus und des hl. Dominicus.

Von ärztlicher Seite wurde gegen das Tragen der Cilicien, sowohl der alten wie der neuern, nicht selten Einspruch erhoben, …].

Freilich, was einzelne Heilige aus besonderem Antriebe des Heiligen Geistes gethan, darf nicht Regel für die Menge werden, und es ist nicht zu bezweifeln, dass der indiscrete Gebrauch solcher Bußinstrumente nachtheilig auf die Gesundheit wirkt; aber eben deßhalb unterliegt die Anwendung derselben in Klöstern der steten Controle der Obern, und Laien sollen sich derselben nur mit Erlaubniß und nach Anweisung eines klugen und erfahrenen Beichtvaters bedienen.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Aus Haaren geflochten: Cilicium, Bußgürtel

Kurze Erwähnung des Ciliciums in der 1. Auflage des Kirchenlexikons von 1848:

Bußgürtel, ein aus Haaren geflochtenes oder aus Draht gefertigtes Mortificationswerkzeug, das gewöhnlich um die Lenden getragen wird, um durch den dadurch verursachten Schmerz den Sieg über die Sinnlichkeit zu erleichtern und dem Träger die Gelegenheit einer empfindlichen Bußübung zu geben.

Man täuscht sich sehr, wenn man glaubt, dass dergleichen Mittel dem christlichen Alterthume fremd gewesen seien. Die erste Spur der Existenz des Ciliciums findet sich schon in den Worten der hl. Schrift: „ego autem, cum mihi molesti essent, induebarcilicio“ (Ps. 35,13). Die größte Rolle aber spielte das Cilicium im Mittelalter, welches die Pflicht strenger Buße für die begangenen Sünden ernster nahm, als unsere verweichlichte Zeit. Damals war es nichts Seltenes, dass Könige und Königinnen unter fürstlichem Prachtgewande den Bußgürtel verbargen. Jetzt ist er wohl nur mehr in religiösen Orden und in ganz katholischen Ländern bekannt, wenn auch die meisten ascetischen Schriftsteller von ihm sprechen. …

Dass übrigens bei der Anwendung eines solchen Bußmittels mit großer Discretion zu verfahren sei und dass es nicht Jedermann angerathen werden könne, versteht sich von selbst.

Nichtsdestoweniger bleibt die Wahrheit stehen, dass das Cilicium mit so vielen anderen Beweisen christlicher Bußfertigkeit aus dem schöpferischen Worte des Apostels Paulus „castigo corpus meum et in servitutem redigo“ (1. Kor. 9, 27) hervorgewachsen ist.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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Cilicium – Bußgewand

Das Cilicium [war] ursprünglich ein rauhes Bußgewand von einfachem Schnitte, Anfangs aus Ziegenhaaren, später auch aus Kamel- oder Pferdehaaren gefertigt. Es wurde unter den Oberkleidern auf bloßem Leibe getragen und führte den Namen Cilicium, weil das dazu dienende Zeug zuerst in Cilicien angefertigt wurde. Der Gebrauch härener Bußgewänder ist uralt. Der hebräische und griechische Text der heiligen Schrift bezeichnen sie regelmäßig mit dem Namen Sack, während die Vulgata bei Uebersetzung der betreffenden Stellen bald von Sack, bald von Cilicium redet.

Beide Ausdrücke, Sack und Cilicium, bezeichnen nun allerdings häufig bloß ein härenes Oberkleid, das bei besondern Anlässen zum Zeichen der Trauer oder Buße übergeworfen wurde (Gen. 37,34), nicht selten aber auch (so 3Kön 21,27; 4Kön. 5,60; Judith 8,6; Job 16,16) ein solches Unterkleid, das man unter den Oberkleidern verborgen trug, und das sich seiner Form und Bestimmung nach von dem spätem Cilicium der christlichen Büßer nicht unterschied.

In der christlichen Zeit, besonders seit der Mitte des dritten Jahrhunderts, hat sich der Sprachgebrauch ziemlich allgemein dahin fixiert, dass man das Wort Cilicium nur mehr für das auf bloßem Leibe zu tragende härene Bußkleid anwandte. Die ersten Einsiedler und Mönche bedienten sich häufig nach dem Beispiele und dem Vorgange des hl. Johannes des Täufers (Mat 3,4) eines bis auf die Füße reichenden Ciliciums als Hauptkleides und trugen es auf bloßem Leibe, aber für Jedermann sichtbar. […]

Doch erhielt sich dieser Gebrauch nicht lange, denn, wie Cassian bemerkt, mißbilligten ihn die Väter seiner Zeit allgemein, theils weil das Cilicium, in dieser Weise getragen, leicht Anlaß zu eitler Ueberhebung bieten konnte, theils auch, weil es zu den bei den Mönchen üblichen Handarbeiten untauglich und ungeschickt machte.

Deßhalb wurde es von da an Sitte, dasselbe nur mehr kurz und unter den übrigen Kleidern verborgen zu tragen; –cilicium infra lebitonem indutus divinam implorabat opem-, heißt es schon im Leben des hl. Theodorus, des Schülers des hl. Pachomius. Gewöhnlich hatte es die Gestalt eines engen, meist ärmellosen, kürzern oder längern Hemdes, daher das härene Bußhemd genannt; bisweilen begnügte man sich auch mit einem breiten härenen, zumeist aus Pferdehaaren geflochtenen Gürtel. So besaß der hl. Ludwig, König von Frankreich, außer dem härenen Bußhemd noch drei oder vier derartige Gürtel.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015)

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