Die weitverbreitete Rede …

… von „wiederverheirateten Geschiedenen“

(die auf der Tagesordnung der verschiedensten katholischen Synoden steht)

ist widersinnig und ein semantischer Betrug,
denn – so etwas gibt es eigentlich gar nicht!
Schon Augustinus
spricht das Gemeinte ganz klar an
in einem eigenen Werk von den ehebrecherischen Verhältnissen […].
Der Staat kann bekanntlich eine Ehe
weder schließen noch scheiden,
sondern nur die bürgerlichen Rechtswirkungen
festlegen und registrieren.

Die Eheschließung geschieht vielmehr durch die Ehepartner,
bei katholischen Christen bewusst sakramental in der Kirche
vor einem bevollmächtigten Priester als qualifiziertem Zeugen.

Trennen kann der Mensch das, was Gott verbunden hat, nicht mehr.
So gilt immer:
Entweder liegt eine wirkliche und unauflösliche Ehe vor oder keine!
Der Ehekonsens gilt ein für alle Mal – und darin liegt gerade
die Würde des Menschen, dass er endgültige Entscheidungen treffen
und mit Gottes Hilfe auch in schlechten Tagen durchhalten kann.

Bei öffentlichem Ehebruch
liegt immer auch eine schwere Sünde (vgl. Mk 10,11-12; Lk 16,18; 1 Kor 7,10)
und ein Scandalum für die Gemeinschaft vor –
auch mildernde Umstände ändern nichts an der objektiven Tatsache.
Zwar sind eheähnliche Gemeinschaften
nicht einfach dasselbe wie kurzfristige „Beziehungen“ –
in allen Fällen aber gilt, dass es sich um Todsünden
gegen das 6. und 9. Gebot handelt,
was auch Juden, Muslime und Nichtchristen
in ihrem Gewissen als schwere Verfehlungen erkennen können.

(Prof. Johannes Stöhr, Legitimierter Zeitdiebstahl? Dialog über Totenspeisung und Konkubinat, Theologisches Nr. 07/08, 2012)

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Dreifachen Kirche

Himmlischer Vater, ich opfere Dir alles,
was immer ich tun, opfern und leiden werde,
vereint mit den Verdiensten Jesus und Mariens auf,
im Namen aller Seelen und für alle Seelen
der ganzen „dreifachen Kirche„,
mit dem Willen dadurch zu wirken
und fortwirken zu wollen in Ewigkeit.
Amen.

Dreifachen Kirche ist:
– die streitende Kirche – auf Erden;
– die leidende Kirche – im Fegefeuer;
– die triumphierende Kirche – im Himmel.

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Die Qualen der Hölle sind schrecklich.

Das letzte, eindringliche Wort (Isaías 66,24)
aus den Weissagungen des Propheten Isaias lautet:

Et egredientur, et videbunt cadavera virorum,
qui prævaricati sunt in me:

vermis eorum non morietur,
et ignis eorum non exstinguetur:
et erunt usque ad satietatem visionis omni carni.

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Man wir hinausgehen
und die Leichen der Männer schauen,
die abgefallen sind von mir;

ihr Wurm wird nicht sterben,
und ihr Feuer nicht erlöschen,
und sie werden ein Abscheu sein allem Fleisch.

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CORONA-Impfung – Verwendung von Zelllinien, die von abgetriebenen Föten stammen

Moraltheologisches Urteil nach den festgelegten Prinzipien

Da einige der vorgeschlagenen Impfstoffe nicht mittels fetaler, aus Abtreibungen stam-menden Zelllinien hergestellt wurden, stellen sie unter diesem Gesichtspunkt keinerlei moralisches Problem der Anwendung dar. Sie sollten daher anderen vorgezogen werden.

Diejenigen Impfstoffe, bei deren Herstellung sittlich problematisches Präparat verwendet wurde, sollten so weit wie möglich außen vor bleiben.

Was aber, wenn sich eine Person in einem bestimmten Fall in der Notwendigkeit sieht, sich impfen zu lassen, und keinen Impfstoff erhalten kann, dessen Herstellung auf die Verwendung fetaler Zelllinien verzichtet hat? Dies kann aus gesundheitlichen Gründen (gefährdete ältere Menschen) der Fall sein oder wegen der beruflichen Situation (exponiertes medizinisches Personal) oder aus beruflichen Gründen, wie z.B. bei Flugreisen, da es bereits mindestens eine Fluggesellschaft – in diesem Fall Qantas – gibt, die angekündigt hat, für die Aufnahme eines Fluggastes eine Impfung zu verlangen, sobald die Impfstoffe verfügbar sind. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Forderung bald von vielen Fluggesellschaften aufgegriffen wird.

Da eine Mitwirkung mit der Sünde nur sehr entfernt und der angeführte Grund hinreichend schwerwiegend ist, ist es in diesen Fällen möglich, einen solchen Impfstoff einzusetzen. Es bleibt die Aufgabe eines jeden Einzelnen, Rat einzuholen und zu beurteilen, ob dies wirklich notwendig ist.

Es muss verdeutlicht werden, dass wir uns hier im Bereich eines Urteils der Klugheit befinden, das nicht für alle und in allen Fällen einheitlich sein kann. Die Moraltheologie sagt, was erlaubt und was verboten ist. Sie gibt die Grundsätze vor. Aber es liegt an der persönlichen Klugheit, deren Anwendung von Fall zu Fall zu beurteilen.

Was die Elemente außerhalb dieser Frage [der Rechtmäßigkeit je nach Herkunft und Zube-reitung des Impfstoffs] betrifft, so gehören sie in den Bereich der persönlichen Meinung. Weil die Richtigkeit einer persönlichen Meinung nicht absolut bewiesen werden kann, ist es wie bei jeder Meinung sinnlos und unmöglich, sie allen aufzwingen zu wollen. Es steht jedem frei, seine Meinung zu haben über die Herkunft von Covid-19, über die Art und Weise, wie damit umgegangen wird, über die Impfpolitik dieses oder jenes Landes, über Impfungen im Allgemeinen; aber all diese Elemente ändern nichts an der hier gegebenen moraltheologischen Schlussfolgerung.

Lesen Sie mehr darüber:

Ist der Impfstoff gegen Covid-19
moralisch unbedenklich?

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Ist der Impfstoff gegen Covid-19 moralisch unbedenklich

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Freiheit und Verantwortung – was der Katechismus sagt / 1

(KKK 1731)

Die Freiheit
ist die in Verstand und Willen verwurzelte Fähigkeit,
zu handeln oder nicht zu handeln,
dieses oder jenes zu tun
und so von sich aus bewußte Handlungen zu setzen.
Durch den freien Willen kann jeder über sich selbst bestimmen.
Durch seine Freiheit soll der Mensch in Wahrheit und Güte wachsen und reifen.
Die Freiheit erreicht dann ihre Vollendung,
wenn sie auf Gott, unsere Seligkeit, ausgerichtet ist.

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