Bestimmung und Heilsnotwendigkeit der Kirche

Bestimmung. Die nächste Bestimmung der Kirche ist, die göttlichen Offenbarungen und Gnaden den Menschen zu vermitteln und dieselben zu leiten und zu regieren. Denn zu diesem Zwecke hat Christus der Kirche seine Gewalt übergeben: »Lehret alle Völker … taufet … und lehret sie alles halten « (Mt. 28, 19 f.); zu diesem Zwecke ist er allezeit bei der Kirche: »Siehe, ich bin bei euch bis ans Ende der Welt« (Mt. 28, 20). Die genannte Tätigkeit der Kirche hilft aber den Menschen ihr ewiges übernatürliches Ziel zu erreichen. »Wer glaubt und sich taufen läßt, der wird selig werden« (Mt. 16, 16). Darum ist die letzte Bestimmung der Kirche, die Menschen zu Gott als ihrem höchsten und letzten Ziel zu führen und sie so der ewigen Seligkeit teilhaftig zu machen.

Notwendigkeit. Aus der Bestimmung der Kirche folgt, daß sie zur Erlangung des ewigen Heiles notwendig ist; es ist darum für jeden Menschen Pflicht, ihr anzugehören. Es gibt eine doppelte Notwendigkeit: eine Notwendigkeit des Gebotes (necessitas praecepti) und eine Notwendigkeit des Mittels (necessitas medii). Die Notwendigkeit des Gebotes gilt nur für diejenigen, die vom Gebote Kenntnis haben; unverschuldete Unkenntnis und Unmöglichkeit entschuldigen von der Erfüllung des Gebotes. Bei der Notwendigkeit des Mittels gibt es keine Entschuldigung; es muß wenigstens das einschlußweise Verlangen nach dem Mittel vorhanden sein.

Über die Notwendigkeit der Zugehörigkeit zur Kirche ist zu sagen:

1. Es besteht für alle Menschen das ausdrückliche Gebot Christi (nec. praecepti), sich der Kirche anzugliedern (äußere Zugehörigkeit).

Der feierliche Auftrag Christi an die Apostel, alle Völker zu lehren, zu taufen und zu leiten, schließt das feierliche Gebot an alle Menschen ein, sich von den Aposteln belehren, taufen und leiten, d.h. der Kirche sich eingliedern zu lassen. Von der Erfüllung dieses Gebots macht Christus ausdrücklich das ewige Heil abhängig: »Wer glaubt und sich taufen läßt, wird selig werden« (Mt. 16, 16). Wer also das Gebot kennt und erfüllen kann, muß der Kirche auch äußerlich beitreten; nur unverschuldete Unkenntnis und Unmöglichkeit entschuldigen.

2. Christus hat für alle Menschen die Kirche als ordentliches Mittel zum Heil bestimmt; die Zugehörigkeit zur Kirche ist deswegen auch notwendig nec. medii.

»In ihm (Christus) allein ist Heil; denn kein anderer Name unter dem Himmel ist den Menschen gegeben, durch den wir das Heil erlangen sollen« (Ap. 4, 12). Nun konnte zwar Christus sich und die Erlösung jedem einzeln unmittelbar mitteilen. Tatsächlich aber hat er die Kirche gestiftet, daß sie seine Heilsgüter, Wahrheit und Gnade, allen Menschen aller Zeiten zuwende. Also ist seine Kirche für immer und für alle das Heilsmittel. Niemand darf deswegen die Kirche bewußt zurückweisen, ohne des Heiles verlustig zu gehen; er muß sich ihr äußerlich angliedern oder wenn ihm das unmöglich ist, weil er die Kirche überhaupt oder nicht genügend kennt, muß er wenigstens dem Verlangen nach zur Kirche gehören (innere Zugehörigkeit). Dieses Verlangen ist einschlußweise bereits gegeben, wenn der Mensch bereit ist zu tun, was Gott von ihm fordert. Bei dieser Gesinnung wird er mit Gottes Gnade, die jedem Menschen gegeben wird, durch vollkommene Reue oder Liebe den Gnadenstand erlangen, der des ewigen Lebens würdig macht.

Die Notwendigkeit der Kirche wird vielfach geleugnet. Man sagt, das Christentum für sich allein genüge, darum brauche man keine Kirche. – Dagegen ist zu bemerken, daß Christentum und Kirche miteinander in einem inneren und notwendigen Zusammenhang stehen. Das Christentum umfaßt alles, was mit Christus zusammenhängt, d.h. alles, was Christus zum Heil der Menschen gelehrt, angeordnet und vollbracht hat. Die Kirche aber ist die Gemeinschaft derer, welche das Christentum, d.h. die Lehre Christi gläubig annehmen und im Leben ausprägen. Die Kirche ist demnach die Form, in welcher das Christentum Wirklichkeit und Gestalt annimmt. Christentum und Kirche sind daher der Sache nach eins. Darum war auch eine Unterscheidung zwischen Christentum und Kirche oder eine Anschauung, nach welcher die Kirche nur die äußere Seite des Christentums darstellen soll, den heiligen Vätern gänzlich unbekannt. Bei ihnen galt der Satz: »Wo Petrus, da ist die Kirche, und wo die Kirche, da ist Christus.«

Gegen die Notwendigkeit der äußeren Gemeinschaft mit der Kirche wendet man ein:

1. Ihr stehe das Erfordernis der Innerlichkeit der Religion entgegen. Wohl hat Christus der pharisäischen Äußerlichkeit gegenüber die Innerlichkeit als das Wesen aller Religion und Sittlichkeit bezeichnet, aber durch die Zugehörigkeit zur Kirche und durch die Einhaltung ihrer Vorschriften wird die Innerlichkeit nicht gestört, sondern begründet, gefördert und erhöht; darum hat Christus selbst gesagt: »Ich bin nicht gekommen, das Gesetz aufzulösen, sondern vollkommen zu erfüllen« (Matth. 5, 17). Er selbst hält die alttestamentlichen Vorschriften ein; er selbst geht in die Wüste, um zu fasten, besucht die Synagoge, geht zu den Festen nach Jerusalem und hält mit seinen Jüngern nach der Vorschrift des Gesetzes das Paschamahl. Und die Seinigen weist er an, alles zu beobachten und zu tun, was die, welche auf dem Lehrstuhl des Moses sitzen, vorschreiben (Matth. 23, 3). Es wird daher auch durchaus nichts Fremdartiges in den »historischen Christus« hineingetragen, wenn das Evangelium den Heiland eine äußere Kirche mit Priestern, Sakramenten und Gesetzen einsetzen läßt.

2. Die Religion als persönliche Beziehung zu Gott erfordere die unmittelbare Gemeinschaft der Seele mit Gott. – Dagegen ist zu sagen, daß auch die Kirche die Seele unmittelbar mit Gott verbindet; sie ist nur die von Gott bestellte Führerin des Menschen auf seinem Wege zur unmittelbaren Gemeinschaft mit Gott.

Zusammenfassung. Christus hat eine Kirche gestiftet; die Kirche ist also göttlicher Einsetzung. Nun gibt es aber mehrere religiöse Gesellschaften, die alle Anspruch darauf erheben, die Kirche Christi zu sein.

(aus: § 23. Bestimmung und Heilsnotwendigkeit der Kirche
Joseph Schielle
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