Die sogenannte Homo-Ehe, die jeglichem göttlichem Recht entgegen steht

Auch jener Bundestagsabgeordnete, der meint, eine Ehe unter Gleichgeschlechtlichen tue der traditionellen Ehe keinen Abbruch, – sie schade ihr nichts und nehme ihr nichts, dagegen aber sei sie gut für die Homos, – macht es sich sicherlich viel zu einfach, wie der nachstehende Beitrag bestätigt.

(Dabei wird noch nicht einmal auf das Naturrecht und auf göttliches Recht eingegangen.)

In der Debatte über die sogenannte Homo-Ehe und deren mögliche Auswirkungen auf die Gesetzgebung zu Adoptionsrecht, Samenspende, Ei-Spende und Leihmutterschaft behaupten ihre Befürworter oft, es mache für das Kindeswohl keinen Unterschied, ob ein Kind bei einem gleichgeschlechtlich lebenden Paar oder bei Mutter und Vater bzw. einem Frau-Mann-Paar aufwächst. Zahlreiche Interessenorganisationen, Medien und Politiker machen sich für diese These stark. Doch ist sie haltbar? Ist sie sachlich begründet und empirisch belegt?
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Mit Rücksicht auf meine Leser und ganz besonders auf mein eigenes Nervenkostüm, dass ich ggf. stark belasten würde, wenn ich ein passendes(?), dann sicher Ekel-hervorrufendes, Foto im Internet suchen und auf meinem Blog hochladen müsste, verzichte ich auf eine visuelle Darstellung.

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