Das Sakrament der Taufe – Die erste Mission

„Dass die heilige Taufe als das Tor zur christlichen Religion und zum ewigen Leben unter den anderen Sakramenten des Neuen Bundes, die von Christus eingesetzt sind, die erste Stelle einnimmt und allen Menschen der Wirklichkeit oder doch dem Verlangen nach notwendig ist zum Heile, das bezeugt die Ewige Wahrheit selbst mit den Worten: ,Wenn jemand nicht wiedergeboren ist aus dem Wasser und dem Heiligen Geiste, kann er nicht eingehen in das Reich Gottes‘ (Joh 3,5). Um sie also rechtzeitig und richtig zu spenden und zu empfangen, gilt es, die höchste Umsicht anzuwenden.“ (Aus dem römischen Rituale)

„Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon.“ (CIC can 861 §1)

Fähig zum Empfang der Taufe ist jeder und nur der Mensch, der noch nicht getauft ist.“ (CIC can 864)

„Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach der Geburt, ja sogar schon vorher, haben sie sich an den Pfarrer zu wenden, um für ihr Kind das Sakrament zu erbitten und um entsprechend darauf vorbereitet zu werden. Wenn sich ein Kind in Todesgefahr befindet, ist es unverzüglich zu taufen.“ (Can 867 CIC)

„Damit ein Kind erlaubt getauft wird… muss die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird; wenn diese Hoffnung völlig fehlt, ist die Taufe gemäß den Vorschriften des Partikularrechts aufzuschieben; dabei sind die Eltern auf den Grund hinzuweisen.“ (CIC can 868 §1)

„Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben; dessen Aufgabe ist es … mitzuhelfen, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt.“ (CIC can 872)

„Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich;
1. er muss … von den Eltern des Täuflings oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muss zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;
2. er muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint ausgerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;
3. er muss katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muss er ein Lehen führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.“ (Can 874 §1 CIC)

+ Oration

Allmächtiger, ewiger Gott, gnädiger Vater,
Du hast heute diesen Deinen Diener (diese Deine Dienerin)
an Kindesstatt angenommen;
so gib auch, wir bitten Dich,
dass er (sie), gefirmt mit dem Heiligen Geiste
und genährt durch die himmlische Speise,
zum Vollalter Christi heranwachse.
Seinen Namenspatron (Ihre Namenspatronin) aber,
den heiligen (die heilige) N., lass ihm (ihr) dabei ein Vorbild sein.
Ihm (Ihr) nachfolgend, möge er (sie) einst
ins ewige Vaterhaus gelangen.
Durch Christus, unsern Herrn.
Amen.

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Franz Xaver tauft ein Heidenkind

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